Reisemängel | Reisereklamation

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Reisemängel

Als Reisemangel wird in der Touristik jeder reklamationswürdige Fehler einer gebuchten Reise bezeichnet. Dazu zählen unter anderen das Fehlen von im Katalog zugesicherten Leistungen oder fehlende Eigenschaften einer Urlaubsreise. Kann man sich im Urlaub z.B. wegen einer Baustelle vor dem Hotel nicht richtig entspannen, ist der erholsame Charakter, den eine Urlaubsreise ja haben sollte, nicht gegeben und der Reisemangel kann reklamiert werden. Auch nicht vorhandene Leistungen, die im Katalog versprochen wurden, wie Strandnähe, Klimaanlage etc. sind Reisemängel und können zu einer Rückerstattung eines Teils des Reisepreises führen.

Bevor man sich gerichtlich streitet, sollten enttäuschte Urlauber immer zuerst den Weg zur Reiseschiedsstelle finden. Diese unabhängige Schlichtungsstelle kann Reklamationen zwecks bestimmter Mängel schnell und unbürokratisch bearbeiten und hat meist sehr gute Kontakte zu den Reiseveranstaltern.