1. Vertragsbeziehungen, Haftung
Hin und Weg Flugreisenzentrale GmbH vermittelt Reiseleistungen. Im Falle einer Reisebuchung wird durch Vermittlung von Hin und Weg Flugreisenzentrale GmbH ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen genannten Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger (Airline, Hotel etc.) zum einen und dem Reisenden-Kunden zum anderen geschlossen. Hin und Weg Flugreisenzentrale GmbH selbst schuldet deshalb keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet auch nicht selbst im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung der vermittelter Reiseleistungen.
2. Zahlung
a) Sofern Hin und Weg Flugreisenzentrale GmbH gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Leistungsträgers.
b) Wenn Flug, Mietwagen, Zug-zum-Flug-Ticket, Reiseversicherung und andere Zusatzleistungen nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, ist der Betrag für diese Reiseleistungen nach Zugang der Buchungsbestätigung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
c) Die Zahlungsbedingungen der Reiseveranstalter entnehmen sie den Reise-, und Zahlungsbedingungen der Reiseveranstalter. Diese werden vor Buchungsabschluss angezeigt. In der Regel ist bei langfristigen Buchungen eine Anzahlung und Restzahlung fällig, bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis Umgehend fällig. In beiden Fällen ist der Reiseveranstalter verpflichtet vorher einen Sicherungsschein auszuhändigen. Die Ausgabe der Reiseunterlagen erfolgt bei Teilzahlung, sobald Anzahlung und Restreisepreis vollständig eingegangen sind.
d) Voraussetzung für die Übergabe der Reiseunterlagen wie auch für die Erbringung aller gebuchten Leistungen ist die vollständige Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages
e) Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der jeweilige Leistungsträger berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Folgen des Rücktritts bestimmen sich bei Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbuchungen nach den Stornoregelungen in den Allgemeinen Reisebedingungen der Leistungsträgers.
f) Wird bei Buchung eine Bezahlung per Abbuchung von einem Konto oder Belastung der Kreditkarte, beinhaltet die Bekanntgabe der Bank- oder Kartendaten die Einwilligung zum Einzug der vereinbarten Zahlbeträge. Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten können nur nach vorheriger schriftlicher oder in Ausnahmefällen (fern-)mündlicher Einwilligung des Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert werden.
g) Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 25 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei Hin und Weg Flugreisenzentrale GmbH verursachten Zusatzaufwandes (Mahnpauschale). Eine Mahnpauschale wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Mahnmaßnahmen erforderlich werden.
3. Stornierung und andere Änderungen nach Buchung
Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von gebuchter Reiseleistung und Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung.
- bis 31 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- 30 - 20 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
- 19 - 08 Tage vor Reisebeginn 55% des Reisepreises
- 07 - 01 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
- am Abflugtag oder bei nicht Erscheinen 100% des Reisepreises
Stornogebühren der Veranstalter von Pauschalreisen, Kreuzfahrten oder Hotelaufenthalten:
Bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises (mind. jedoch 50 EUR)
Bei Stornierung bis 20 Tage vor Reiseantritt: 55% des Reisepreises
Bei Stornierung bis 10 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises
Bei Stornierung bis 4 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
Ab 3. Tag vor Reiseantritt: 95% des Reisepreises
Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.
Stornogebühren bei Nur-Flügen, Mietwagen und anderen Einzel-/Zusatzreiseleistungen:
Zuzüglich zu den Gebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers 25 EUR pro betroffener Reiseleistung und pro betroffenem Reiseteilnehmer zur Abgeltung des eigenen Zusatzaufwandes. Gleiches gilt unabhängig von Art und Inhalt der gebuchten Reiseleistung auch für Umbuchungen auf Ersatzreisende oder andere nach Buchungsabschluss gewünschte Änderungen.
4. Wichtige Hinweise zu Flugreisen
a) Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen, ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist durch Rücktritt von der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich - hierbei fallen Stornogebühren für ursprüngliche Flugreise und Zahlbetrag für Ersatzflugreise an.
b) Die Check-in Zeiten variieren - konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Airline. Meist beginnt der Check-in ca. 120 Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei aussereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-in jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug. Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen („no show“). Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies regelmäßig auch eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. Sind die betreffenden Flüge nicht Bestandteil einer Pauschalreise, sind nicht angefallene Steuern und Flughafengebühren jedoch vereinzelt erstattungsfähig. Wenn gewünscht, führt Hin und Weg Flugreisenzentrale GmbH diese Erstattung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR gerne für Sie durch.
c) Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft.
d) Die Meldung eines Gepäckschadens-, verlustes hat gegenüber dem Abfertigungsagenten des ausführenden Luftfrachtführers am Zielflughafen unmittelbar durch Aufnahme eines Schadenprotokolls (P.I.R.) zu erfolgen. Bei Gepäckschäden-, verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.
e) Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.
f) Hin und Weg Flugreisenzentrale GmbH unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Eine Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://air-ban.europa.eu eingesehen werden.
g) Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von jeweils Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweiligen befördernden Airline. Meist lehnen Fluggesellschaften eine Beförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche ab.
6. Impf- und Einreisebestimmungen
Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Auf Anfrage erhalten Sie von uns Informationen zu Einreisebedingungen und Impfbestimmungen.
7. Datenverwendung und Datenschutz
Hin und Weg Flugreisenzentrale GmbH erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Bewerbung, Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen. Nur soweit gesetzlich zulässig werden Ihre Daten an Dritte übermittelt, z.B. an Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Hotel oder sonstige mit der Reise betrauten Leistungsträger. Der Verwendung zur Werbung können Sie jederzeit widersprechen.
8. Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung. Die Service-Mitarbeiter werden Ihnen gerne die richtige Reiseversicherung anbieten.
9. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
10. Schlussbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt.
Stand: 10. Januar 2012
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